Lizenzerneuerung und -verlängerung

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Ihre Lizenz  oder  Berechtigung  ist abgelaufen? Kein Problem! Gegebenenfalls  gemeinsam  mit der Behörde  erstellen wir das notwendige Programm um  Sie zurück  in die Luft  zu bringen und organisieren den Prüfungsflug! Für die Auffrischungsschulung gemäß FCL.140 bzw. FCL.740, welche für  die Verlängerung Ihrer SEP oder TMG Berechtigung notwendig sind, stehen unsere Lehrer natürlich auch gern zur Verfügung! Sollten Sie ihre Mindestflugstunden einmal nicht erreicht haben, können Sie fehlende Flugstunden unter unserer Aufsicht nachholen. Gern organisieren  wir Ihnen auch  einen kompetenten Prüfer und Sie ersetzen die fehlenden Stunden durch eine Prüfung.

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