Ihre Lizenz oder Berechtigung ist abgelaufen? Kein Problem! Gegebenenfalls gemeinsam mit der Behörde erstellen wir das notwendige Programm um Sie zurück in die Luft zu bringen und organisieren den Prüfungsflug! Für die Auffrischungsschulung gemäß FCL.140 bzw. FCL.740, welche für die Verlängerung Ihrer SEP oder TMG Berechtigung notwendig sind, stehen unsere Lehrer natürlich auch gern zur Verfügung! Sollten Sie ihre Mindestflugstunden einmal nicht erreicht haben, können Sie fehlende Flugstunden unter unserer Aufsicht nachholen. Gern organisieren wir Ihnen auch einen kompetenten Prüfer und Sie ersetzen die fehlenden Stunden durch eine Prüfung.